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Beleuchtungseinrichtungen mit "ECE-Prüfzeichen" Die Kataloge der Zubehörlieferanten sind voll davon: Beleuchtungseinrichtungen (Scheinwerfer, Blinkleuchten, Brems-/Rücklichter...) mit "ECE" bzw. "E" Prüfzeichen. Diese "E"-Prüfzeichen gestatten angeblich die Verwendung dieser Beleuchtungseinrichtungen ohne weitere Prüfung oder Eintragung an Fahrzeugen im gesamten Gebiet der EU. Dass dies nur zum Teil richtig ist, soll an dieser Stelle einmal klar gestellt werden, damit sich manch einer vorprogrammierten Ärger ersparen kann. Immerhin erlöschen durch nicht genehmigte Beleuchtungseinrichtungen der Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis! Grundsätzlich werden neu
hergestellte Beleuchtungseinrichtungen nach den EU-weit gültigen
ECE-Normen gefertigt und geprüft. "TÜV",
"Gutachten" oder Ähnliches gibt es nicht mehr (natürlich
gelten die alten Gutachten für ältere Teile weiter). Zulässig sind E-geprüfte
Beleuchtungseinrichtungen nämlich ausschliesslich für den geprüften
Verwendungszweck! Nur dann ist ein prüfungsfreier Austausch möglich. Dazu kommt eine Problematik, die nicht nur für Beleuchtungseinrichtungen, sondern auch für alle anderen Änderungen gilt: Die Möglichkeiten und Freiheiten, die EU-Richtlinien bieten, gelten auch nur für nach EU-Recht zugelassene Fahrzeuge. Soll z.B. heissen, die EU-Vorgaben für Radabdeckungen sind auch nur bei nach EU-Recht zugelassenen Fahrzeugen massgeblich, nicht jedoch bei Fahrzeugen die bereits vor Einführung der EU-Richtlinien nach der deutschen Strassenverkehrszulassungsordnung zugelassen wurden. Mag sich in manchen Fällen etwas ungerecht anhören, ist aber einfach nur eine Auswirkung des rechtlichen Bestandsschutzes. Diesen Bestandschutz beanspruchen ambitionierte Customizer ja auch im umgekehrten Fall; oder wollt ihr ältere Bikes regelmässig auf den Stand der neuesten Richtlinien nachrüsten müssen??? Man denke nur an so Dinge wie Abgas/Geräuschwerte, keine Blinker bei alten Baujahren usw. So sehen also die Grundsätzlichen Regelungen aus. Wer ein, womöglich noch durch elektrische Abwandlungen angepasstes, Positionslämpchen als Rück-/Bremslichtkombination anschraubt und auf das E-Zeichen pocht, darf sich nicht wundern, wenn bei der nächsten Kontrolle (im günstigsten Falle nur) ein Ticket fällig ist. Es gibt ja auch noch den
Weg, sich gerade diese Teile von einem sachkundigen Prüfer eintragen zu
lassen.
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